
Den Reifen, wie wir ihn heute kennen, gibt es erst seit der Entwicklung des Gummis, der durch Vulkanisieren des Kautschuks erstmals 1839 von Charles Goodyear hergestellt wurde.
Davor waren neben Vollmetallrädern zumeist Holzräder im Einsatz, die, weil das Holz viel zu verschleißintensiv ist, mit einem eisernen Ring beschlagen waren. Diese Reifen halten auch den hölzernen Radkranz mit seinen Speichen an der Nabe. Aufgezogen wurde der Reifen in erhitztem Zustand, wobei er sich ausdehnt und beim Erkalten wieder fest zieht.
Der Rest des Rades hält nur auf Spannung. Löst man den Reifen, lassen sich so gebrochene Teile leicht auswechseln. Eine vergleichbare Technik verwendet noch heute der Fassküfer, der bei der Fassherstellung Fassreifen verbaut. Sie halten die Fassdauben zusammen und bestehen heute aus Metall, früher fertigte der Reifschneider hölzerne Fassreifen. Diese Technik ist seit der Antike bekannt.
Reifenpannen waren früher genauso an der Tagesordnung wie heute, da auch der beschlagene Reifen verschleißt. Daher war entlang der Verkehrswege eine ähnliche Reparatur-Infrastruktur vorhanden wie heute; wie auch der Hufschmied fand sich der Wagner oder Stellmacher früher in jedem größeren Dorf und ist seither als häufiger Familienname erhalten.
Wir wollen im folgenden kurz exemplarisch auf die oft kryptisch wirkenden Kennzeichnungen für Reifengröße, Reifenbezeichnung & Reifenmarkierungen eingehen. So bedeutet die Aufschrift 185/65 R 15 85H folgendes:
Zentrales Werk für den Einsatz von Reifen ist das Kraftfahrgesetz (KFG) und die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV). Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt in Österreich:
Als Winterreifen gelten nur M+S-Reifen oder M+S+E-Reifen, die die Mindestprofiltiefe für Winterreifen nicht unterschreiten. Nur sie erlauben den Betrieb bei Winterreifenpflicht oder auf Straßen, die nur mit Winterausrüstung befahren werden dürfen. Sind Winterreifen nicht vorgeschrieben, gelten auch für M+S-Reifen oder M+S+E-Reifen lediglich die auch für normale Reifen gültigen Mindestprofiltiefen.
Es ist verboten, Kraftwagen mit nicht mehr als 3500 kg höchster zulässiger Gesamtmasse (und Anhänger, die damit gezogen werden dürfen) achsweise mit Mischbereifung, also Sommerreifen auf einer Achse und Winterreifen (M+S mit Winterreifen-Profiltiefe) auf der anderen, zu betreiben (Ausnahme: Räder die keine Kräfte auf die Fahrbahn übertragen). Außerdem dürfen auf einer Achse nur Winterreifen oder nur M+S-Reifen ohne Winterreifen-Profiltiefe oder nur Sommerreifen zum Betrieb verwendet werden.