ACHTUNG WINTERREIFENPFLICHT!

Ab 1. November gilt wieder die Winterreifenpflicht.

Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger und für Klein-Lkw gilt vom 1. November bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings keine taugliche Alternative, weil das nur gilt, wenn die Fahrbahn fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Ganzjahresreifen sind nur dann als „Winterreifen“ gültig, wenn sie über eine M+S sowie 3PMSF (3 Peak Mountain Snow Flake) Kennzeichnung verfügen. Siehe dazu unseren Artikel über Allwetterreifen aus unserem Herbst-Magazin 2022. Hier in aller Kürze: Winterreifen sind auf Winter und Sommerreifen auf Sommer optimiert. Bremstests und Aquaplaningtests bestätigen die Sinnhaftigkeit von getrennten Sommer- und Winterreifen.

Das heißt also: wenn schon Allwetterreifen, dann auf keinen Fall sparen. Dann muss es ein Top-Produkt sein, wo sich das beste beider Welten zu vereinigen versucht. Daher: Allwetterreifen nur mit Fachberatung!

Wer im Winter ohne Winterreifen angetroffen wird, riskiert eine Polizeistrafe und darf im Ernstfall keine Unterstützung von der Versicherung erwarten.

Weil die Winterreifenpflicht unbarmherzig kommt:

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